Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung in der Hotel und Restaurant Brauneberger Hof GmbH (im folgenden Ferienresidenz Brauneberger Hof genannt).
Lieber Gast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Ferienresidenz Brauneberger Hof zustande. Eine Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Der Ferienresidenz Brauneberger Hof steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
1.2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
1.3. Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
2.1. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Ferienresidenz Brauneberger Hof behält sich das Recht vor, bestellte Zimmer die nicht eingecheckt worden sind ab 11 Uhr des Folgetages anderweitig zu vergeben.
2.2. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10.00 Uhr zu räumen. Ab 10:00 Uhr des Abreisetages verliert Ihre Zimmerkarte automatisch Ihre Zutrittsberechtigung. Danach kann die Ferienresidenz Brauneberger Hof aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 %.
2.3. Bei Abreise vor dem vertraglich vereinbarten Abreisetag wird der volle Preis bzw. Pauschalpreis für den gebuchten Aufenthalt berechnet. Ein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen besteht nicht.
2.4. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich.
3. Leistungen und Preise
3.1. Die Ferienresidenz Brauneberger Hof ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Ferienresidenz Brauneberger Hof zu zahlen.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers.
3.4. Alle Preise gelten in Euro.
4. Zahlungen
4.2. Die Ferienresidenz Brauneberger Hof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag (Buchungsbestätigung) schriftlich vereinbart werden. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung ein, so ist die Ferienresidenz Brauneberger Hof zum Vertragsrücktritt berechtigt.
4.3. Rechnungen an Firmen werden erstellt, wenn eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Ferienresidenz Brauneberger Hof vorliegt.
5. Stornierungen
5.1. Bei Stornierung der gebuchten Zimmer bis 7 Tage vor Anreise entstehen keine Stornokosten. Es kann jedoch eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Person berechnet werden. Dies wird jedoch in der Buchungsbestätigung separat ausgewiesen.
Nach dieser Frist (7 Tage) werden Stornogebühren wie folgt berechnet:
– 100% des vereinbarten Preises
5.2. Die Ferienresidenz Brauneberger Hof empfiehlt den Abschluss einer Hotel-Stornoversicherung.
5.3. Bei Stornierung von Gruppenbuchungen gelten separate Stornobedingungen (siehe Punkt 8).
6. Haftung
6.1. Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber der Ferienresidenz Brauneberger Hof für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
6.2. Die Ferienresidenz Brauneberger Hof haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Ferienresidenz Brauneberger Hof bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen. Die Ferienresidenz Brauneberger Hof haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.
6.3. Die Ferienresidenz Brauneberger Hof haftet gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.4. Eine vom Beherbergungsvertrags abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt die Ferienresidenz Brauneberger Hof zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert.
6.5. Für Wertgegenstände, die der Gast im zimmereigenen Safe abgelegt hat, wird keine Haftung übernommen.
6.6. Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet die Ferienresidenz Brauneberger Hof nicht, soweit die Ferienresidenz Brauneberger Hof nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
6.7. Im gesamten Hotel besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer hat der Kunde ein Schadenersatz in Höhe von 200 € pro Zimmer zu zahlen. Kann das Zimmer wegen starken Rauchgeruchs in den folgenden Tagen nicht vermietet werden, so behält sich das Hotel vor, den zuwiderhandelnden Kunden in voller Höhe mit dem Umsatzausfall zu belasten, auch nach dessen Abreise. Die tagesaktuellen Zimmerpreise sind online auf der Homepage www.braunebergerhof.de ersichtlich.
6.8. Akkus von Fahrrädern dürfen aus Brandschutzgründen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Auflade-Stationen in der abschließbaren Fahrradgarage aufgeladen werden.
7. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Gruppen
7.1. Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von gebuchten 20 Personen, es erfolgt eine gemeinsame An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung erstellt. Für eine Gruppe mit weniger als 20 Personen gelten die Preise für Einzelreisende. Ein Anspruch auf Gewährung von Gruppenpreisen besteht nicht; aufgrund individueller Vereinbarungen können je nach Verfügbarkeit und Nachfrage Gruppenpreise gewährt werden.
7.2. Werden Zimmer auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann die Ferienresidenz Brauneberger Hof ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer frei verfügen.
7.3. Gruppen-Reservierungen müssen schriftlich erfolgen. Eine endgültige Namensliste der Mitglieder der jeweiligen Gruppe muss der Ferienresidenz Brauneberger Hof bis 7 Tage vor Ankunft vorliegen.
7.4. Die Ferienresidenz Brauneberger Hof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7.5. Die Gesamtrechnung (abzüglich der geleisteten Anzahlung) ist spätestens bei Anreise zahlbar (Visa, V Pay, Mastercard, Maestro, JCB, Union Pay, Discover Diners Club), soweit nicht anders vereinbart.
7.6. Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehenden Kosten wie Telefon, Getränke, etc. sind bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer haftet der Veranstalter.
7.7. Bei Stornierung der gesamten Gruppen-Reservierung bis 28 Tage vor Anreise entstehen keine Stornokosten. Danach werden Stornogebühren wie folgt berechnet:
– 100% des vereinbarten Preises
Dies ist nötig, da eine Stornierung des Gastes einen finanziellen Verlust für die Ferienresidenz Brauneberger Hof darstellt.
7.8. In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.
Ruhezeit zwischen 22:00:00 Uhr und 07:00:00 Uhr.
8. Sonstiges
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des der Ferienresidenz Brauneberger Hof.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des der Ferienresidenz Brauneberger Hof.
8.4. Es gilt deutsches Recht.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Brauneberg, im Mai 2022